Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen In-Lab Industrie und Laborservice

 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Ralf Steinert, Inhaber In-Lab Industrie und Laborservice, Umenhofstr. 13, 63743 Aschaffenburg (nachfolgend: Verwender) und seinen Kunden (nachfolgend: Kunde) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

(2) Das im Online-Shop dargestellte Warensortiment richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 Abs.1 BGB, Wiederverkäufer und Kunden, die die Ware in ihrer selbstständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Mit Abgabe eines Angebots an den Verwender erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er zu einer der zuvor genannten Personengruppen gehört. Die vom Verwender angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Indem der Kunde einen Bestellvorgang im Online-Shop des Verwenders abschließt oder eine Bestellung per E-Mail an den Verwender absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verwender ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Verwender eingegangen ist.

(2) Der Vertrag mit dem Verwender kommt zustande, wenn der Verwender dieses Angebot annimmt, indem er dem Kunden die Ware übersendet oder eine gesonderte Bestellbestätigung übersendet. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in dieser E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss beim Verwender gespeichert und kann vom Kunden angefordert werden. Die Bestelldaten können vom Kunden unmittelbar nach dem Abschicken ausgedruckt werden, oder er kann die E-Mail Bestellbestätigung ausdrucken.


§ 3 Preise, Versandkosten

Die im Rahmen des Online-Shops dargestellten Preise sind jeweils als Netto-Preise ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer und der jeweiligen Versandkosten, welche im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt werden.


§ 4 Lieferung

(1) Von den nachstehenden Liefervereinbarungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind vom Verwender ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.

(2) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen vom Verwender durchgeführt werden, übernimmt der Verwender die zusätzlichen Portokosten.

(3) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte der Verwender dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.

(4) Der Verwender kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung der Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verwender gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Falls der Verwender ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Verwenders seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Verwender dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn der Verwender mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Verwender den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

(6) Falls der Verwender an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, und höhere Gewalt, die den Verwender oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und der Verwender diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird der Verwender den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Wird Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, oder ob der Verwender noch andere Leistungen übernommen hat.

(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verwender dies dem Kunden angezeigt hat.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verwenders.


§ 7 Bezahlung, Aufrechnung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das vom Verwender im Rahmen der Bestellbestätigung genannte Konto zu erfolgen.

(2) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden Vorkasse per Banküberweisung oder Rechnung zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Forderungen des Verwenders können nur mit einer von ihm unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden aufgerechnet werden.

(4) Der Verwender ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verwenders durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


§ 8 Mängelhaftung

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine ihm gemäß § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht schriftlich und unverzüglich nachgekommen ist.

(2) Bei Neuware wird der Verwender für Mängel, die bei Gefahrübergang vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten einstehen. Hierbei steht dem Verwender das Wahlrecht der Nacherfüllungsart (Beseitigung des Mangels oder Neulieferung der Kaufsache) zu.

(3) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel.

(4) Schäden an der Kaufsache, die durch ihre unsachgemäße Benutzung entstehen stellen keinen Sachmangel dar. Hierbei wird zwingend auf die Produktbeschreibung des jeweiligen Produkts hingewiesen.


§ 9 Haftung

(1) Der Verwender haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden.

(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verwender nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von dem Verwender ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.

(3) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, beziehungsweise  diese Lücke ausfüllt.

 

Aschaffenburg, den 15.05.2018